Symbolbild

In den modernen Reinräumen unserer Park Apotheke am FAZ stellen wir patientenindividuelle Infusionslösungen unterschiedlichster Art mit höchster Qualität her.

Zu unserem Herstellungsspektrum zählen folgende Zubereitungen:

  • Zytostatika
  • Antikörper
  • Lösungen für die Schmerztherapie

Wir gewährleisten eine sichere und flexible Versorgung durch eine enge Kooperation mit Ihrem behandelnden Arzt.

Die Sicherstellung der einwandfreien Qualität erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung des Herstellungsprozesses. Alle Prozesse sind standardisiert und validiert (QM-Zertifikat). Mit unserer Erfahrung, dem großen Netzwerk und unserem eigenen Lieferservice werden täglich alle Kunden schnell und zuverlässig mit parenteralen Zubereitungen versorgt.

Wenn Sie mehr über unsere Leistungen erfahren möchten, freuen wir uns über ein persönliches Gespräch.

Gabriele Preuschoff,

Ihre Apothekerin

Aktions-Angebote

Aktuell gibt es keine Angebote.


Der Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann teilen Sie ihn doch mit anderen.

Logo der Park Apotheke am FAZ

Kontakt

Tel.: 02151/650580

Fax: 02151/6505818

E-Mail: info@park-apotheke-am-faz.de

Internet: https://park-apotheke-am-faz.de/

Park Apotheke am FAZ

Dießemer Bruch 79

47805 Krefeld

Öffnungszeiten

Montag
08:30 bis 18:00 Uhr

Dienstag
08:30 bis 18:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 13:30 Uhr

Donnerstag
08:30 bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 18:00 Uhr

PayBack

Ihr exklusiver Rabatt

Dankeschön für Ihre Treue: Sichern Sie Ihre PayBack Punkte beim Einkauf 1 Punkt pro 1 Euro!

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.

  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

powered by apovena.de